Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen Pflichtversicherten und freiwillig versicherten. Die Gruppe der Pflichtversicherten schließt Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Studenten bei einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 400 €, Behinderte, einige Selbstständige, Bezieher von Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Vorruhestandsgeld, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Mütter und Väter während der Elternzeit ein. Jeder, der nicht zur Gruppe der pflichtversicherten zählt, kann nach Vollendung des 16. Lebensjahres die freiwillige Mitgliedschaft in der Rentenversicherung beantragen. Dies nutzen zumeist Selbstständige.

Aufgabe der deutschen Rentenversicherung ist die finanzielle Absicherung der Arbeitnehmer und ihrer Familien bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Alter (Altersrente) und Tod. Der Versicherungsanspruch besteht erst, wenn der Versicherungsnehmer eine bestimmte Anzahl von Versicherungsjahren Mitglied ist. Diese sogenannte Wartezeit liegt je nach Art der Rente zwischen 5 und 15 Jahren. Die Höhe der Rente passt sich dabei jährlich der allgemeinen Einkommensentwicklung an. Folglich führen höhere Verdienste der Arbeitnehmer auch zu einer Erhöhung der Renten. Man spricht hier von der Dynamisierung der Rente.

Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die Beitragszahlungen des Rentners an die Krankenversicherung. Im Weiteren werden im Rahmen der Rehabilitation Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft ergriffen. Im Einzelnen bedeutet dies die medizinische und die berufsfördernde Rehabilitation sowie die Leistung einer Übergangszahlung. Die Rentenzahlungen sehen entweder ein Altersruhegeld, die Rente wegen Erwerbsminderung oder die Rente an die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers vor. Das Altersruhegeld wird in der Regel nach Vollendung des 65. Lebensjahr bewilligt, wobei diese Altersgrenze nicht mehr verbindlich ist. Es ist möglich bis zu drei Jahre vor der maßgebenden Altersgrenze in Rente zu gehen. Allerdings fällt die Rente dann für jedes Jahr des vorzeitigen Rentenbezugs 3,6% geringer aus. Wer umgekehrt über das 65. Lebensjahr hinaus arbeitet, erhöht seine Rente pro Jahr um 6%. Bei der Erwerbsminderungsrente wird entweder die volle oder die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Hier wird die tägliche Arbeitsleistung in Stunden berücksichtigt, die der Versicherte zu erbringen in der Lage ist. Die Hinterbliebenenrente wird an Witwen und Witwer sowie Waisen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bei Schul-oder Berufsausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt. Versicherungsträger der gesetzlichen Rentenversicherung ist für Angestellte die Bundesversicherungsanstalt und für Arbeiter die Landesversicherungsangstalten. Der Beitragssatz beträgt derzeit 19,9% des Bruttobarbeitsentgelts, höchstens aber 19,9% der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für 2007 für die alten Bundesländer bei 63.000 € jährlich bzw. 5.250 € monatlich und entsprechen bei 54.600 € jährlich bzw. 4.550 € monatlich für die alten Bundesländer.

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer tragen den Versicherungsbeitrag jeweils zur Hälfte. Der Generationenvertrag sichert die Finanzierung der Renten, d.h. die Beitragsentrichtung der arbeitenden Generation dient der Rentenzahlung der nicht mehr erwerbstätigen Generation.