Gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland sind die Versicherten zumeist Mitgleid in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen (Krankenkassen). Der Anteil derer, die privat versichert sind, ist weitaus geringer, was vor allen Dingen an den Zugansvoraussetzungen liegen dürfte (Einkommensgrenze). Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht eine solche Einkommensgrenze zumindest nach unten hin nicht, jeder kann sich hier versichern lassen. Diese Versicherung ist Teil des sozialen Systems in Deutschland und soll sicherstellen, dass wirklich jeder Mensch einen Arzt oder eine medizinische Leistung in Anspruch nehmen kann, wenn er diese denn benötigt. Dafür zahlt jedes Mitglied monatlich einen bestimmten Betrag in die Krankenkasse ein, auch wenn er selbst vielleicht die Leistungen niemals in Anspruch nehmen wird. Jedes Mitglied steht somit automatisch für seine Mitmenschen in Bezug auf ärztliche Leistungen ein. Über die Mitgliedsbeiträge finanziert sich die Kasse auch selbst, denn nicht der gesamte eingenommene Betrag wird in die Bezahlung medizinischer Leistungen für die Mitglieder investiert. Es müssen davon auch immens Verwaltungs- und sonstige Kosten beglichen werden.

Prinzipiell kann sich jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen, allerdings muss sich ein Arbeitnehmer ab einem bestimmten Einkommen (Pflichtversicherungsgrenze ändert sich eigtl. fast jährlich) entscheiden, ob er sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern möchte. Arbeitslose werden so gut wie automatisch durch die Bundesagentur für Arbeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Zudem besteht bei der GKV die Möglichkeit der Familienversicherung, was in der privaten Krankenversicherung nicht möglich ist. Das bedeutet, dass bei Eheleuten der Partner unter bestimmten Bedingungen mitversichert werden kann, ebenso gilt dies für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, wobei die Familienversicherung auch über dieses Alter hinaus mit gelten kann. Menschen, die anderweitige Leistungen vom Staat beziehen, wie zum Beispiel Mütter, die Elterngeld bekommen, sind ebenfalls kostenfrei versichert. Nehmen Eltern aber ihre Elternzeit in Anspruch, ohne Leistungen vom Staat zu bekommen, so müssen sie sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Der im Monat mindestens zu zahlende Betrag ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich, die Untergrenze liegt bei etwa 120 Euro pro Monat. Auch hier können Kinder mitversichert sein.

Die Auswahl der gesetzlichen Krankenversicherung geschieht nach verschiedenen Kriterien. Zum Einen wird natürlich der monatlich zu zahlende Beitrag als ausschlaggebend gesehen. Er variiert bei Arbeitnehmern von etwa 12 bis nahe 16 Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen. Ganz im Gegensatz dazu in der privaten Krankenversicherung, in der einkommensunabhängig die Beiträge berechnet werden. Zusätzlich sollten aber auch die Leistungen und Angebote der jeweiligen Kassen verglichen werden. Einige bieten zum Beispiel das so genannte Hausarztmodell an, bei dem die Zahlung der Praxisgebühr entfällt, wenn sich der Kranke zuerst bei seinem Hausarzt vorstellt. Andere Krankenkassen bieten Bonuspunkte oder Beitragsrückzahlungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen oder bei Teilnahme an Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen oder Sportkursen. Oft ist es auch der gute Leumund einer Krankenkasse, die ihr neue Mitglieder beschert.

Versichert werden Basisleistungen, die zum Teil einer Zuzahlung unterliegen. Durch Leistungseinbußen in den zurückliegenden Jahren haben viele private Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit geschaffen, diverse Optionen (die einst in der gesetzlichen Krankversicherung mitversichert waren) wieder abzusichern. Dazu zählt vor allen Dingen die private Zahnversicherung, die bei Zahnersatz und weiteren zahnmedizinischen Leistungen Kosten ersetzt. Wenn man in einer privaten Krankenversicherung ist, dann lässt man solche Dinge für gewöhnlich gleich mit ordentlich versichern und macht da keine halben Sachen.