Arbeitslosenversicherung

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist ein Teil des sozialen Sicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Sie soll alle Arbeitnehmer davor schützen, dass sie aufgrund der Folgen einer Arbeitslosigkeit in eine finanzielle Notlage geraten. Das Sozialgesetzbuch III enthält die Regelungen, die die Basis für die Arbeitslosenversicherung bilden. Hier sind auch die Leistungen beschrieben, die ein Betroffener im Versicherungsfall erhalten soll. Dazu gehört zum einen das Arbeitslosengeld I, das jeder versicherte Arbeitnehmer für maximal zwölf Monate erhält. Ein Arbeitsloser, der das 55. Lebensjahr vollendet hat, bekommt es sogar für 18 Monate. Im Anschluss daran erhält der Arbeitslose Arbeitslosengeld II. Das Arbeitslosengeld II hat die vorherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengefasst und ersetzt (Hartz IV). Weitere mögliche Leistungen sind Übergangsgeld, finanzielle Förderung von beruflicher Weiterbildung oder Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Nichtmonetäre Leistungen, die die lokalen Arbeitsagenturen erbringen, sind die Beratung und Vermittlung der Arbeitslosen. Bis auf das Arbeitslosgengeld II, das steuerfinanziert ist, sind alle Leistungen der Arbeitsagenturen beitragsfinanziert. Alle abhängig Beschäftigten müssen Beiträge an den Träger der deutschen Arbeitslosenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, entrichten. Diese Zahlungen übernehmen die Arbeitgeber. Abgesehen davon ist auch eine private Arbeitslosenversicherung möglich, wenn man sich noch zusätzlich freiwillig versichern möchte.

Seit dem 1. Januar 2007 beträgt der Beitragssatz 4,2%. Dies entspricht einer Erhöhung von 1,2% in den letzten 20 Jahren. Der Beitrag wird auf der Basis des Bruttoentgelts des Arbeitnehmers berechnet und vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen, jeweils also 2,1%. Bei der Berechnung wird auch die Beitragsbemessungsgrenze (2007: 5.250,00 €) berücksichtigt. Dies bedeutet, dass bei der Berechnung das Entgelt nur bis zur Höhe dieser Grenze angerechnet wird. Für einige Personengruppen ist es möglich, die Versicherungsfreiheit in Anspruch zu nehmen. Dies betrifft vor allem geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer, die bereits älter als 65 Jahre sind oder Arbeitnehmer, denen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht. Seit dem 1. Januar 2006 besteht für Selbständige die Möglichkeit, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Dies ermöglicht auch dieser Personengruppe einen Schutz vor den Folgen einer Arbeitslosigkeit, der ja eigentlich normalerweise für einen Selbständigen nicht vorhanden ist.