Sterbegeldversicherung: Warum und Wozu?

Die Antwort ist recht einfach: Seit dem 01.01.2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr, was als Zuschuss zu den Bestattungskosten gedacht war. Gesetzlich Versicherte gehen demzufolge leer aus.

Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, die dann im Todesfall die vertraglich festgelegten Leistungen, also das Sterbegeld, auszahlt. Dass eine Bestattung im 4 oder sogar 5-stelligen Bereich liegen kann, ist sicherlich allgemeinhin bekannt. Diese finanzielle Last wollen viele natürlich nicht auch noch auf ihre Angehörigen übertragen. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Versicherung zum Sterbegeld als finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen, denn nicht jeder wird eine würdevolle Bestattung ohne Weiteres bezahlen können.

Günstige Sterbegeld-Versicherung von Ergo Direkt

Ergo Direkt Direktversicherungen (ehemals KarstadtQuelle Versicherungen) bietet Ihnen bei der Sterbeversicherung (Trauerfall Vorsorge) hervorragende Leistungen zum günstigen Preis an:

  • Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen / Gesundheitsprüfung
  • Bei Antragstellung: keine Fragen zum Gesundheitszustand
  • Günstiger Beitrag / Tarif für jüngere und ältere Versicherungsnehmer
  • Mindesteintrittsalter: 35 Jahre
  • Höchsteintrittsalter: 85 Jahre
  • Höchstversicherungssummen für ab 35jährige: 10.000 EUR
  • Höchstversicherungssummen für ab 50jährige: 25.000 EUR
  • Mindest-Versicherungssumme: 1.500 EUR
  • Sterbeversicherung bereits schon ab 5 EUR im Monat
  • Jetzt günstigen Beitrag berechnen und bequem online abschließen!

 

Weitere Highlights von Ergo Direkt Versicherungen:

  • Voller Versicherungsschutz bereits nach einer Aufbauzeit von 3 Jahren; bei Tod durch Unfall auch sofort möglich.
  • Bei Tod der versicherten Person während der ersten drei Jahre der Versicherungsdauer werden die eingezahlten Beiträge erstattet. Bei einem Tod durch Unfall wird die volle Versicherungssumme (zuzüglich Bonus-Leistung) gezahlt.
  • Nach Ablauf von drei Jahren wird bei Tod in jedem Fall die volle Versicherungssumme (zuzüglich Bonus-Leistung) gezahlt.
  • Gewinnbeteiligung: Bonus-Leistung in Höhe von 35,00 % der Versicherungssumme
  • Leistungsempfänger: wird im Vertrag festgelegt