Als Zusatzversicherung für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) gibt es seit geraumer Zeit eine sogenannte Private Arbeitslosenversicherung, die bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bis zu 1000,- EUR monatlich zahlt. Diese Versicherungsleistung wird zum Arbeitslosengeld (ALG I oder II) zusätzlich ausgezahlt und gilt somit als zusätzliche Absicherung (in versicherter Höhe und Laufzeit) im Fall von Arbeitslosigkeit durch eine betriebliche (betriebsbedingte) Kündigung.
Macht eine private Arbeitslosenversicherung Sinn?
Die Entscheidung, ob Sie solch eine Versicherung abschließen sollen oder nicht, wird man Ihnen nicht abnehmen können. Viele Gründe sprechen für eine private Arbeitslosenversicherung, wenn man bedenkt, wie stark die staatlichen Leistungen geschmälert worden. Nutzen Sie daher die Möglichkeit einer zusätzlichen sozialen Absicherung, um im Bedarfsfall mehr Geld zur Verfügung zu haben. Lassen Sie sich doch ganz einfach Ihren individuell günstigen Beitrag
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» Bis zu 1000 EUR monatlich extra: Private Arbeitslosenversicherung
Was tun, wenn Arbeitslosigkeit droht?
Die Erfahrung, eine betriebliche Kündigung zu erhalten,
möchte wohl keiner machen. Zuerst erhält man (nach Prüfung der
Voraussetzungen) das Arbeitslosengeld I, was rund 60% des letzten Nettogehalts
sind. Danach bekommt man Arbeitslosengeld II, was noch deutlich geringer ausfallen
dürfte. Die laufenden Kosten für`s Auto, Haus oder die Mietwohnung
laufen weiter. Man möchte gar nicht daran denken, wenn noch Abzahlungen
zu leisten oder Kredite zu tilgen sind. Hat man Kinder, so kostet deren Erziehung
und Ausbildung auch nicht gerade wenig. Man wird sich also im Fall von Arbeitslosigkeit
einschränken müssen und Kraft brauchen, sich einen neuen Job zu suchen.
Eine Arbeitslosenversicherung (privat) soll nun genau dort helfen, dass man nicht
gar zu viel aufgeben und sich weniger Gedanken um das Geld machen muss, um alle Kraft in die Suche eines neuen Arbeitsplatzes zu stecken. Wer in einem
stark gefährdeten Wirtschaftssektor angestellt ist bzw. durch eine betriebliche Kündigung stark gefährdet ist bzw. wäre, sollte sich über eine zusätzliche Absicherung bei
Arbeitslosigkeit informieren. Es ist natürlich klar, dass man zu Zeiten einer Beschäftigung diese Arbeitslosenversicherung abschließen muss; nicht erst, wenn
die Kündigung bereits ausgesprochen wurde.
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Arbeitslosigkeit kann jeden treffen
Eine betriebliche Kündigung erhalten hunderte oder gar tausende Arbeitnehmer pro Tag in Deutschland. Oft liegen die Ursachen dafür nicht bei den Beschäftigten, da es sich oftmals um eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Einen neuen Job zu finden gestaltet sich dann oftmals als schwierig und zeitlich langandauernd. Sinnvoll ist es dann, auf finanzielle Rücklagen zurückgreifen zu können. Der Arbeitnehmerschutzbrief kann Ihnen dabei helfen.