Die Hausratversicherung zieht bei einem Wohnungsumzug mit um
Grundsätzlich ist bei einer Hausratversicherung die Police fest an die Wohnung gebunden. Entgegen landläufiger Meinungen besteht auch aufgrund des alleinigen Wohnungsumzuges kein Recht zur Kündigung, sondern die Hausratversicherung zieht praktisch mit um. Hier muss man beachten, dass man natürlich auch rechtzeitig den Wohnungswechsel seiner Versicherung mitteilt. Dann besteht in der Umzugsphase sogar für beide Wohnungen der Versicherungsschutz, innerhalb von Deutschland wohlgemerkt. Wichtig ist aber: Für den Umzug selbst haftet die beauftragte Spedition bzw. das Umzugsunternehmen. Darüber hinaus könnte man eine Transportversicherung abschließen. Für Schäden während des Umzugs ist also die Hausratversicherung nicht zuständig, denn sie haftet ja für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Raub, Sturm und Hagel. Der Möbeltransport ist hiervon also absolut ausgeschlossen!
Nimmt man den Zeitpunkt des Umzugs, so erlischt dann automatisch nach 2 Monaten der Versicherungsschutz für die alte / bisherige Wohnung. Natürlich muss man seiner Versicherung die Wohnungsgröße mitteilen. Hierbei geht es vor allen Dingen um den ausreichenden Versicherungsschutz, denn anhand der Wohnungsgröße in Quadratmetern lässt sich die Versicherungssumme kalkulieren. Ist die Wohnung größer, so muss der Versicherungsschutz ganz sicher auch aufgestockt werden. Um das Risiko einer Unterversicherung gar nicht erst einzugehen, orientiert man sich am besten an der Versicherungssumme pro Quadratmeter, die die Versicherungsgesellschaft veranschlagt, um keine Prüfung auf eine mögliche Unterversicherung vorzunehmen. Richtwert sind hier meist um die 600 Euro pro qm. Dann spielt es nämlich keine Rolle mehr, ob evtl. der Wert des Haushalts höher liegt als die eigentliche Versicherungssumme, da die Versicherung nun eben auf die Überprüfung dessen verzichtet.
Das Sonderkündigungsrecht in der Hausratversicherung bei einem Umzug
Sollte der Wohnort in einer anderen Tarifzone liegen, wird die Versicherungsgesellschaft sowieso den Beitrag anpassen. Wenn sich dadurch der Beitrag erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dazu muss man innerhalb eines Monats ab Bekanntwerden des höheren Versicherungsbeitrags den Vertrag kündigen. Wichtig ist dann natürlich, vorab auch schon ein durchkalkuliertes Angebot für eine neue Hausratversicherung in der Hand zu haben, um auch in der neuen Wohnung den Hausrat ordentlich versichert zu haben.